Rocky - treue Augen erobern Schülerherzen
Am Mittwoch, 5. Mai 2021, warteten die Kinder der Klasse 4a sehr gespannt auf den Beginn der ersten Unterrichtsstunde: Denn Rocky, Herrn Langs Schulhund, war an diesem Tag unser Gast. Am Hartplatz durften sich die Kinder dann mit Rocky unter Herrn Langs Aufsicht kennenlernen und gleich ein paar Übungen mit ihm machen. „Sitz“, „Pfote“ und „Platz“ erledigte Rocky tadellos und erhielt viele Leckerchens dafür. Auch der richtige Umgang mit einem Hund wurde danach im Klassenzimmer besprochen, während sich Rocky gerne hier und da bei den Schülerinnen und Schülern ein paar Streicheleinheiten abholte. Am Ende der zwei Schulstunden verabschiedeten sich Herr Lang mit Rocky von den begeisterten Kindern und versprach, bald einmal wieder zu kommen.
MehrNeue Verordnung für unsere Klassen der Grundschule
Am Montag, 03.05.2021, hat der bayerische Ministerrat beschlossen, den Präsenzunterricht der Grundschule an die 165er Inzidenz der „Bundesnotbremse“ anzupassen. Nachdem die Inzidenz im Landkreis Neumarkt heute bei 195 liegt, müssen wir erstmal abwarten wie sich die Zahlen entwickeln. Grundsätzlich muss die Inzidenz fünf Tage hintereinander unter 165 liegt, erst dann kann frühestens am 7. Tag wieder Präsenzunterricht angeordnet werden.
MehrNEU - „Auswirkungen der Bundesnotbremse“ - NEU
Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vorerst nichts. Die bayerischen Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb sind im Moment strenger. Es bleibt bei Schulschließungen ab einer Inzidenz von 100. Die aktuellen Test-, Masken- und Abstandsregelungen bleiben erhalten.
MehrAlles beim Alten
Der Inzidenzwert im Landkreis liegt heute bei 141,2. Das Landratsamt Neumarkt hat verfügt, dass der Unterricht in der kommenden Woche (26.04. bis 30.04.2021) in derselben Art abläuft, wie diese Woche.
MehrBundesweite Notbremse beschlossen, vorerst keine Änderungen an bayerischen Schulen!
Die in Berlin verabschiedete „Notbremse“ ändert vorerst nichts an bayerischen Schulschließungen im Falle einer Inzidenz von über 100. Der vom Bund neu eingeführte Schwellenwert einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165, der im neuen IfSG die Obergrenze für die Umstellung auf Distanzunterricht in den meisten Jahrgangsstufen darstellt, hat in Bayern vorerst keine unmittelbare Auswirkung. Sämtliche Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes wie Masken- und Testpflicht sowie Abstandsgebot werden erst einmal nicht angepasst. Hier die aktuellen Regeln für den Unterrichtsbesuch mit Krankheitssymptomen (siehe Merkblatt).
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