Bundesweite Notbremse beschlossen, vorerst keine Änderungen an bayerischen Schulen!
Die in Berlin verabschiedete „Notbremse“ ändert vorerst nichts an bayerischen Schulschließungen im Falle einer Inzidenz von über 100. Der vom Bund neu eingeführte Schwellenwert einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165, der im neuen IfSG die Obergrenze für die Umstellung auf Distanzunterricht in den meisten Jahrgangsstufen darstellt, hat in Bayern vorerst keine unmittelbare Auswirkung. Sämtliche Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes wie Masken- und Testpflicht sowie Abstandsgebot werden erst einmal nicht angepasst. Hier die aktuellen Regeln für den Unterrichtsbesuch mit Krankheitssymptomen (siehe Merkblatt).
MehrInzidenzwert von 100 überschritten – ab Montag Distanzunterricht mit Ausnahme der Jahrgangsstufen 4, 9 und 10!
Nachdem der Inzidenzwert für den Landkreis Neumarkt heute bei 135,2 liegt, gehen ab Montag, 19.04.21 fast alle Klassen wieder in den Distanzunterricht. Nur die Abschlussklassen R 9 , G 9, M 9, M 10 und die 4-ten Klassen verbleiben im Präsenzunterricht.
MehrNEUES zur TESTPFLICHT - Nichtteilnahme nur bei eindeutigem Widerspruch!
Die neuen Regelungen für den Schulbetrieb nach Ostern wurden inzwischen veröffentlicht. In den letzten Wochen waren wir aufgefordert von Ihnen entsprechende Einverständniserklärungen für eine Testteilnahme einzufordern. NEU: Dies ist nach der 12. BaylfSMV nicht mehr notwendig, da jetzt eine Testpflicht herrscht:
MehrTestpflicht zum Schulbeginn am 12.04.2021
Der bayerische Ministerrat hat am Mittwoch, im Angesicht einer sich ausweitenden Pandemiesituation mit der britischen Corona-Variante, eine Testpflicht an bayerischen Schulen beschlossen. Dies gilt unabhängig von der Inzidenz ab Montag, 12.04.2021. Das bedeutet für unsere Schule: Am Präsenzunterricht dürfen nur noch die Schüler teilnehmen, die einen gültigen negativen Test (nicht älter als 48 Stunden!) vorweisen können oder am Selbsttest in der Schule teilnehmen.
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