Testpflicht zum Schulbeginn am 12.04.2021

Der bayerische Ministerrat hat am Mittwoch, im Angesicht einer sich ausweitenden Pandemiesituation mit der britischen Corona-Variante, eine Testpflicht an bayerischen Schulen beschlossen. Dies gilt unabhängig von der Inzidenz ab Montag, 12.04.2021. Das bedeutet für unsere Schule: Am Präsenzunterricht dürfen nur noch die Schüler teilnehmen, die einen gültigen negativen Test (nicht älter als 48 Stunden!) vorweisen können oder am Selbsttest in der Schule teilnehmen.

Für die Teilnahme am Selbsttest brauchen wir die Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Schüler ab 14 Jahren. 

Sollten Sie diese Einverständniserklärung noch nicht abgegeben haben, bitten wir Sie diese am kommenden Montag direkt bei der Klassenleitung abzugeben. Erst nach Vorlage dieser Erklärung dürfen wir bei Ihren Kindern den Test abnehmen. Nach aktuellem Stand der Entwicklungen ist ein Schulbesuch/eine Teilnahme am Unterricht ohne ein gültiges Testergebnis nicht mehr möglich. Dies gilt auch für die Notfallbetreuung!

Einverständniserklärung Selbsttest

 

Bildquelle: km.bayern.de