Schulbeginn nach den Osterferien
Ab Montag, den 25.04.22 gelten folgende Regelungen:
• SchülerInnen und LehrerInnen, die mittels eines durch Fachpersonal durchgeführten Schnelltests oder PCR-Tests positiv auf Corona getestet wurden, müssen sich unmittelbar in Selbstisolation begeben.
• Die Quarantäne dauert grundsätzlich fünf Tage und beginnt an dem Tag, an dem die positive Testung bekannt gegeben wurde.
• Die Isolation endet dann, wenn mindestens 48h Symptomfreiheit besteht.
• Liegt am Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit vor, dauert die Isolation weiter an, bis mindestens 48h Symptomfreiheit vorherrscht, höchstens aber bis zum Ablauf von 10 Tagen.
• Eine Freitestung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
• Die durch einen positiven Test verursachte Isolation kann jederzeit durch einen negativen PCR-Test beendet werden.
SchülerInnen und LehrerInnen können nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Unterricht zurückkehren.
Ab Montag, 02.05.22 endet die Testpflicht an bayerischen Schulen!