Coronaisolationspflicht endet zum 16.11.22 – mit Corona in die Schule?
Heute hat die bayerische Staatsregierung die Isolationspflicht für mit Corona positiv getestete Personen aufgehoben.
Was bedeutet das für Sie als Eltern und unsere SchülerInnen?:
Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die mit einem PCR oder Antigentest positiv auf Corona getestet wurden, müssen sich nicht mehr selbst isolieren!
Für uns in der Schule bedeutet das:
• Wer deutliche Symptome hat und krank ist, bleibt – ob mit oder ohne Corona – zu Hause, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
• Wer positiv auf Corona getestet und nicht krank ist, kann die Schule besuchen, muss aber außerhalb seiner Wohnung eine Maske tragen, solange der Test positiv ist.
• Allerdings besteht nach einer positiven Testung keine Verpflichtung in die Schule zu gehen. Die Coronaerkrankung muss aber auf Verlangen der Schule im Zweifel mit einem Testergebnis durch geschultes Personal (PCR- oder Antigentest) nachgewiesen werden.
Bitte wägen Sie bei einer Coronaerkrankung Ihres Kindes sorgfältig ab, ob ein Schulbesuch sinnvoll und vertretbar ist.
Im Falle des Schulbesuches mit einer aktiven Coronainfektion bitten wir um dringende und verlässliche Einhaltung der Maskenpflicht!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hygiene-Hinweise des Staatsministeriums